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FAQ

Welche Zielsetzung verfolgt das Projekt?
Die Gelsenwasser AG konzentriert ihre Sponsoringaktivitäten zukünftig auf die Verbesserung der Schulsituation von Kindern und Schülern im Versorgungsgebiet des Konzerns. Die geförderten Projekte sollen dazu beitragen, dass die Schulen ihren Bildungsauftrag besser erfüllen können, indem die Schüler bestmöglich gefördert werden und dazu ausreichende Mittel und entsprechende Materialien zur Verfügung stehen. Leben und Lernen in der Schule soll dadurch unbürokratisch unterstützt werden.

Auf wie viele Jahre ist das Projekt angelegt?
Die Gelsenwasser AG unterstützt die Schulen im Versorgungsgebiet in den Jahren 2003 bis 2007.

Wie viel Geld wird zur Verfügung gestellt?
Das Unternehmen stellt pro Jahr 1.000.000.00 € zur Verfügung. 400 Projekte können so pro Jahr mit maximal je 2.500 € gefördert werden.

Schulen aus welchen Kommunen können sich bewerben?
Alpen, Altenberge, Ascheberg, Bad Oeynhausen, Bergkamen, Billerbeck, Bönen, Brüggen, Castrop-Rauxel, Datteln, Diepenau, Drensteinfurt, Emmerich, Fröndenberg, Geldern, Gelsenkirchen, Geseke, Hallenberg, Haltern am See, Hamminkeln, Hattingen, Havixbeck, Herne, Herten, Hille, Höxter, Horstmar, Hüllhorst, Hünxe, Issum, Isselburg, Kaarst, Kalkar, Kamen, Kevelaer, Laer, Leese, Lichtenau, Löhne, Lüdinghausen, Linnich, Mardorf (Neustadt), Marl, Menden, Nordkirchen, Nordwalde, Nottuln, Oer-Erkenschwick, Olfen, Petershagen, Raddestorf, Recklinghausen, Rehburg-Loccum, Rheda-Wiedenbrück, Rheinberg, Rheurdt, Rietberg, Schwalmtal, Schermbeck, Saerbeck, Schneeren (Neustadt), Selm, Senden, Sendenhorst, Sonsbeck, Sprockhövel, Stolzenau, Straelen, Uchte, Uedem, Unna, Velbert, Verl, Voerde, Waltrop, Warendorf, Warmsen, Weeze, Welver, Werl, Werne, Wesel, Wickede, Winterberg, Xanten.

Wie viele Projektförderungen pro Kommune und Jahr gibt es?
Jede der Kommunen (siehe „Welche Kommunen können sich bewerben?“) hat Anspruch auf mindestens eine Projektförderung pro Jahr. Die weiteren Projektförderungen werden nach Größe der Kommune und Anzahl der Schulen vergeben.

Wie lang sollte ein Projekt dauern?
Die Förderdauer beträgt ein Jahr. In Ausnahmefällen kann eine verlängerte Förderung gewährt werden.

Wer kann Projektanträge einreichen?
Anträge können von allen Beteiligten (Fördervereine, Lehrer, Schüler, Eltern etc.) über die Schulleitung eingereicht werden.

Welche Projektinhalte werden prioritär behandelt?

  • Förderung der Basiskompetenzen
    Förderung der Basiskompetenzen der Schülerinnen und Schüler der Klassen 1–6, insbesondere Lesen, Schreiben, Mathematik und Medienkompetenz (z. B. Angebote im Rahmen der offenen Ganztagsschule, Förderung des eigenständigen Lernens und Arbeitens, z. B. durch Methodentraining, Erwerb wichtiger Arbeitstechniken, Einrichtung von Förderkursen, Schreibtrainings, Wettbewerbe etc.)
  • Integration (Klassen 1–10)
    Projekte zur Förderung kommunikativer Prozesse, Maßnahmen zur Förderung von Selbstständigkeit, Teamfähigkeit und sozialer Kompetenz, Projekte zur Stärkung der Persönlichkeit, Förderung bilingualer Alphabetisierung im Unterricht, Fortbildungsmaßnahmen für Lehrerinnen und Lehrer zum Erwerb interkulturelle Kompetenzen, Etablierung von Streitschlichter-, Gewaltpräventions- und Anti-Mobbingmaßnahmen
  • Aufbau von Selbstlernzentren
    Förderung von eigenständigem Lernen und Arbeiten durch den Aufbau von Selbstlernzentren in der Sekundarstufe II (z. B. Darstellung der zur Verfügung stehenden Räume, Konzeption für Ausstattung, Darstellung des Bedarfs an traditionellen und neuen Medien, Darstellung des Betreuungsschlüssels etc.)

Sind auch andere Projektinhalte möglich?
Anträge außerhalb der drei genannten Kategorien (s. „Welche Projektanträge werden prioritär behandelt?“) sind möglich und werden gesondert geprüft (z. B. Projekte zur Verschönerung der Schule)

Wie sieht ein Projektantrag aus?
Bitte füllen Sie den Online-Antrag aus und senden Sie diesen ab.

Wer prüft, ob ein Projekt förderungswürdig ist?
Eine Jury prüft die Projektanträge und entscheidet über die Mittelvergabe. Diese Jury setzt sich aus Vertretern der Gelsenwasser AG, des Städte- und Gemeindebundes, der Stiftung Partner für Schule sowie der Landesschülervertretung zusammen

Gibt es eine Bewerbungsfrist?
Antragsstellungen sind jederzeit möglich.

Wann ist mit einer Entscheidung für oder gegen einen Projektantrag zu rechnen?
Über Anträge wird innerhalb von sechs Wochen nach Eingang entschieden.

Wann muss eine Schule nach der Entscheidung mit der Projektumsetzung beginnen?
Die Umsetzung der geförderten Projekte muss im gleichen Jahr beginnen.

Müssen die Projekte seitens der Schule in irgendeiner Form dokumentiert werden?
Die geförderten Schulen verpflichten sich zu einer digitalen Abschlussdokumentation, die die zweckgebundene Mittelverwendung belegt. Die Dokumentationen werden online veröffentlicht und in einer Best-Practice-Datenbank erfasst.

Kann man sich über die Projekte im Internet informieren?
Die Dokumentationen werden online auf www.partner-fuer-schule.nrw.de und www.gelsenwasser-schulprojekt.de veröffentlicht und in einer Best-Practice-Datenbank erfasst.

Bis wann muss die Projektpräsentation eingestellt werden?
Die Schule hat für die Präsentation genau ein Jahr Zeit. Wurde ein Projekt z. B. in der Jurysitzung am 24. Oktober 2005 befürwortet, muss die Präsentation bis 24. Oktober 2006 eingestellt werden.

Muss ich jedes Projekt präsentieren, auch wenn es sich um einen Folgeantrag handelt?
Ja, jedes Projekt muss präsentiert werden.

Benötige ich für jede Präsentation auch ein neues Passwort?
Ja, bitte achten Sie darauf, dass jede neue Präsentation ein eigenes Passwort bekommt. Ein Beispiel: Das Leseprojekt bekommt z. B. das Passwort „buch“. Beim Folgeantrag oder auch bei einem ganz neuen Projekt muss das Passwort anders lauten, nur eine andere Schreibweise für das alte Passwort „buch“ kann vom System nicht umgesetzt werden.

Woran erkenne ich, dass mein online abgesendeter Antrag bei Ihnen eingegangen ist?
Sobald Sie den Projektantrag abschicken, erscheint auf der Seite der Hinweis: „Ihre Mail ist bei uns eingegangen. “

Warum lässt sich ein Antrag nicht abschicken?
Eine mögliche Fehlerquelle sind Sonderzeichen in den sogenannten Zahlenfeldern, z. B. bei der beantragten Fördersumme darf nur der Betrag (2500) eingegeben werden, „ca.“, „Euro“ oder Tausendertrennzeichen sowie Kommastellen sind Sonderzeichen. Auch in dem Postleitzahlenfeld kommt es vor, dass ein Leerzeichen hinter der Postleitzahl gesetzt wird. Auch das ist ein Sonderzeichen und der Antrag lässt sich nicht absenden.




Last update: 28.12.2007
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