| FAQ
Welche Zielsetzung verfolgt das Projekt?
Die Gelsenwasser AG konzentriert ihre Sponsoringaktivitäten
zukünftig auf die Verbesserung der Schulsituation von Kindern
und Schülern im Versorgungsgebiet des Konzerns. Die geförderten
Projekte sollen dazu beitragen, dass die Schulen ihren Bildungsauftrag
besser erfüllen können, indem die Schüler bestmöglich
gefördert werden und dazu ausreichende Mittel und entsprechende
Materialien zur Verfügung stehen. Leben und Lernen in der Schule
soll dadurch unbürokratisch unterstützt werden.
Auf wie viele Jahre ist das Projekt angelegt?
Die Gelsenwasser AG unterstützt die Schulen im Versorgungsgebiet
in den Jahren 2003 bis 2007.
Wie viel Geld wird zur Verfügung gestellt?
Das Unternehmen stellt pro Jahr 1.000.000.00 € zur Verfügung.
400 Projekte können so pro Jahr mit maximal je 2.500 €
gefördert werden.
Schulen aus welchen Kommunen können
sich bewerben?
Alpen, Altenberge, Ascheberg, Bad Oeynhausen, Bergkamen,
Billerbeck, Bönen, Brüggen, Castrop-Rauxel, Datteln,
Diepenau,
Drensteinfurt, Emmerich, Fröndenberg, Geldern, Gelsenkirchen,
Geseke, Hallenberg, Haltern am See, Hamminkeln, Hattingen,
Havixbeck, Herne, Herten, Hille, Höxter, Horstmar, Hüllhorst,
Hünxe, Issum, Isselburg, Kaarst, Kalkar, Kamen, Kevelaer,
Laer, Leese, Lichtenau, Löhne, Lüdinghausen, Linnich,
Mardorf (Neustadt), Marl, Menden, Nordkirchen, Nordwalde, Nottuln,
Oer-Erkenschwick, Olfen, Petershagen, Raddestorf, Recklinghausen,
Rehburg-Loccum, Rheda-Wiedenbrück, Rheinberg, Rheurdt,
Rietberg, Schwalmtal, Schermbeck, Saerbeck, Schneeren (Neustadt),
Selm, Senden, Sendenhorst, Sonsbeck, Sprockhövel,
Stolzenau, Straelen, Uchte, Uedem, Unna, Velbert, Verl, Voerde,
Waltrop, Warendorf, Warmsen, Weeze, Welver, Werl, Werne,
Wesel, Wickede, Winterberg, Xanten.
Wie viele Projektförderungen pro Kommune
und Jahr gibt es?
Jede der Kommunen (siehe „Welche Kommunen können
sich bewerben?“) hat Anspruch auf mindestens eine Projektförderung
pro Jahr. Die weiteren Projektförderungen werden nach Größe
der Kommune und Anzahl der Schulen vergeben.
Wie lang sollte ein Projekt dauern?
Die Förderdauer beträgt ein Jahr. In Ausnahmefällen
kann eine verlängerte Förderung gewährt werden.
Wer kann Projektanträge einreichen?
Anträge können von allen Beteiligten (Fördervereine,
Lehrer, Schüler, Eltern etc.) über die Schulleitung eingereicht
werden.
Welche Projektinhalte werden prioritär
behandelt?
- Förderung der Basiskompetenzen
Förderung der Basiskompetenzen der Schülerinnen und
Schüler der Klassen 1–6, insbesondere Lesen, Schreiben,
Mathematik und Medienkompetenz (z. B. Angebote im Rahmen der offenen
Ganztagsschule, Förderung des eigenständigen Lernens
und Arbeitens, z. B. durch Methodentraining, Erwerb wichtiger
Arbeitstechniken, Einrichtung von Förderkursen, Schreibtrainings,
Wettbewerbe etc.)
- Integration (Klassen 1–10)
Projekte zur Förderung kommunikativer Prozesse, Maßnahmen
zur Förderung von Selbstständigkeit, Teamfähigkeit
und sozialer Kompetenz, Projekte zur Stärkung der Persönlichkeit,
Förderung bilingualer Alphabetisierung im Unterricht, Fortbildungsmaßnahmen
für Lehrerinnen und Lehrer zum Erwerb interkulturelle Kompetenzen,
Etablierung von Streitschlichter-, Gewaltpräventions- und
Anti-Mobbingmaßnahmen
- Aufbau von Selbstlernzentren
Förderung von eigenständigem Lernen und Arbeiten durch
den Aufbau von Selbstlernzentren in der Sekundarstufe II (z. B.
Darstellung der zur Verfügung stehenden Räume, Konzeption
für Ausstattung, Darstellung des Bedarfs an traditionellen
und neuen Medien, Darstellung des Betreuungsschlüssels etc.)
Sind auch andere Projektinhalte möglich?
Anträge außerhalb der drei genannten Kategorien (s. „Welche
Projektanträge werden prioritär behandelt?“) sind
möglich und werden gesondert geprüft (z. B. Projekte zur
Verschönerung der Schule)
Wie sieht ein Projektantrag aus?
Bitte füllen Sie den Online-Antrag aus und senden Sie diesen
ab.
Wer prüft, ob ein Projekt förderungswürdig
ist?
Eine Jury prüft die Projektanträge und entscheidet über
die Mittelvergabe. Diese Jury setzt sich aus Vertretern der Gelsenwasser
AG, des Städte- und Gemeindebundes, der Stiftung Partner für
Schule sowie der Landesschülervertretung zusammen
Gibt es eine Bewerbungsfrist?
Antragsstellungen sind jederzeit möglich.
Wann ist mit einer Entscheidung für
oder gegen einen Projektantrag zu rechnen?
Über Anträge wird innerhalb von sechs Wochen nach Eingang
entschieden.
Wann muss eine Schule nach der Entscheidung
mit der Projektumsetzung beginnen?
Die Umsetzung der geförderten Projekte muss im gleichen Jahr
beginnen.
Müssen die Projekte seitens der Schule
in irgendeiner Form dokumentiert werden?
Die geförderten Schulen verpflichten sich zu einer digitalen
Abschlussdokumentation, die die zweckgebundene Mittelverwendung
belegt. Die Dokumentationen werden online veröffentlicht und
in einer Best-Practice-Datenbank erfasst.
Kann man sich über die Projekte im Internet
informieren?
Die Dokumentationen werden online auf www.partner-fuer-schule.nrw.de
und www.gelsenwasser-schulprojekt.de
veröffentlicht und in einer Best-Practice-Datenbank erfasst.
Bis wann muss die Projektpräsentation eingestellt werden?
Die Schule hat für die Präsentation genau ein Jahr Zeit.
Wurde ein Projekt z. B. in der Jurysitzung am 24. Oktober 2005
befürwortet, muss die Präsentation bis 24. Oktober 2006
eingestellt werden.
Muss ich jedes Projekt präsentieren, auch wenn es sich um einen Folgeantrag
handelt?
Ja, jedes Projekt muss präsentiert werden.
Benötige ich für jede Präsentation auch ein neues Passwort?
Ja,
bitte achten Sie darauf, dass jede neue Präsentation ein eigenes
Passwort bekommt. Ein Beispiel: Das Leseprojekt bekommt z. B. das Passwort „buch“.
Beim Folgeantrag oder auch bei einem ganz neuen Projekt muss das Passwort
anders lauten, nur eine andere Schreibweise für das alte Passwort „buch“ kann
vom System nicht umgesetzt werden.
Woran erkenne ich, dass mein online abgesendeter Antrag bei Ihnen eingegangen
ist?
Sobald Sie den Projektantrag abschicken, erscheint auf der Seite
der Hinweis: „Ihre
Mail ist bei uns eingegangen. “
Warum lässt sich ein Antrag nicht abschicken?
Eine mögliche Fehlerquelle sind Sonderzeichen in den sogenannten Zahlenfeldern,
z. B. bei der beantragten Fördersumme darf nur der Betrag (2500) eingegeben
werden, „ca.“, „Euro“ oder Tausendertrennzeichen
sowie Kommastellen sind Sonderzeichen. Auch in dem Postleitzahlenfeld kommt
es vor, dass ein Leerzeichen hinter der Postleitzahl gesetzt wird. Auch
das ist ein Sonderzeichen und der Antrag lässt sich nicht absenden.
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