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„Angesichts der leeren Kassen von Kommunen und Land können Anträge auf Leseförderung, Lernzentren und Ähnliches, die unsere gesetzlichen Aufgaben überschreiten, aber zweifellos Lernprozesse stimulieren, nicht gefördert werden. Sie gehören nicht zu den Pflichtaufgaben von Schulen, was ich persönlich sehr bedauerlich finde.“
Dr. Manfred Beck, Vorstand für Kultur, Bildung, Jugend und Sport der Stadt Gelsenkirchen
   
 

Kriterien:

Förderberechtigt sind alle Schulformen aus folgenden Kommunen:

 

Alpen
Altenberge
Ascheberg
Bad Oeynhausen
Bergkamen
Billerbeck
Bönen
Brüggen
Castrop-Rauxel
Datteln
Diepenau
Drensteinfurt
Emmerich
Fröndenberg
Geldern
Gelsenkirchen
Geseke
Hallenberg
Haltern am See
Hamminkeln
Hattingen
Havixbeck
Herne
Herten
Hille
Höxter
Horstmar
Hüllhorst
Hünxe

Issum
Isselburg
Kaarst
Kalkar
Kamen
Kevelaer
Laer
Leese
Lichtenau
Löhne
Lüdinghausen
Linnich
Mardorf (Neustadt)
Marl
Menden
Nordkirchen
Nordwalde
Nottuln
Oer-Erkenschwick
Olfen
Petershagen
Raddestorf
Recklinghausen
Rehburg-Loccum
Rheda-Wiedenbrück
Rheinberg
Rheurdt
Rietberg
Schwalmtal
Schermbeck
Saerbeck
Schneeren (Neustadt)
Selm
Senden
Sendenhorst
Sonsbeck
Sprockhövel
Stolzenau
Straelen
Uchte
Uedem
Unna
Velbert
Verl
Voerde
Waltrop
Warendorf
Warmsen
Weeze
Welver
Werl
Werne
Wesel
Wickede
Xanten
  Anträge können von allen Beteiligten (Fördervereine, Lehrer, Schüler, Eltern etc.) über die Schulleitung eingereicht werden. Anträge, die folgenden Inhalten entsprechen, werden vorrangig bewilligt:
  • Basiskompetenz
    Förderung der Basiskompetenzen der Schülerinnen und Schüler der Klassen 1–6, insbesondere Lesen, Schreiben, Mathematik und Medienkompetenz (z. B. Angebote im Rahmen der offenen Ganztagsschule, Förderung des eigenständigen Lernens und Arbeitens, z. B. durch Methodentraining, Erwerb wichtiger Arbeitstechniken, Einrichtung von Förderkursen, Schreibtrainings, Wettbewerbe etc.)
  • Integration (Klassen 1–10)
    Projekte zur Förderung kommunikativer Prozesse, Maßnahmen zur Förderung von Selbstständigkeit, Teamfähigkeit und sozialer Kompetenz, Projekte zur Stärkung der Persönlichkeit, Förderung bilingualer Alphabetisierung im Unterricht, Fortbildungsmaßnahmen für Lehrerinnen und Lehrer zum Erwerb interkultureller Kompetenzen, Etablierung von Streitschlichter-, Gewaltpräventions- und Anti- Mobbingmaßnahmen.
  • Aufbau von Selbstlernzentren
    Förderung von eigenständigem Lernen und Arbeiten durch den Aufbau von Selbstlernzentren in der Sekundarstufe II (z. B. Darstellung der zur Verfügung stehenden Räume, Konzeption für Ausstattung, Darstellung des Bedarfs an traditionellen und neuen Medien, Darstellung des Betreuungsschlüssels etc.)
  • Schule und Beruf
    Unter diesem Titel werden Aktionen gefördert, die in enger Kooperation mit Betrieben stehen und es dadurch eventuell ermöglichen, dass Schüler nach ihrem Schulabschluss einen Ausbildungsplatz erhalten.

Anträge außerhalb der vier genannten Kategorien sind möglich und werden gesondert geprüft (z. B. Projekte zur Verschönerung der Schule)

Mit dem Projektantrag nehmen Sie am Bewerbungsverfahren teil. Alle Anträge sind Grundlage für das Auswahlverfahren. Sorgfältiges und vollständiges Ausfüllen ist Bedingung für die Teilnahme. Zu diesem Zweck verwenden Sie bitte den

Online-Bewerbungsbogen

Alle zusätzlichen Informationen, z.B. im Bereich Selbstlernzentren, können Sie als Email mit Anhang an gelsenwasser@partner-fuer-schule.nrw.de senden bzw. postalisch an die Stiftung Partner für Schule NRW

Eine Jury prüft vierteljährlich die Projektanträge und entscheidet über die Mittelvergabe. Diese Jury setzt sich aus Vertretern der Gelsenwasser AG, des Städte- und Gemeindebundes, der Stiftung Partner für Schule, der Landeselternvertretung sowie einer Schulleiterin a.D. zusammen. Für die Einreichung der Projektanträge gibt es keine Bewerbungsfrist. Die Umsetzung der geförderten Projekte muss im gleichen Jahr beginnen. Bitte beachten Sie, dass für die Kategorien Basiskompetenzen und Integration ein Projektantrag, für den Aufbau von Selbstlernzentren ein Projektantrag u n d eine freie Gesamtkonzeption vorliegen muss. Der beiliegende Bewerbungsbogen kann als Basisformular für alle Kategorien genutzt werden. Darüber hinausgehende Informationen hängen Sie bitte Ihrer Bewerbung an.

Die geförderten Schulen verpflichten sich zu einer digitalen Abschlussdokumentation (Text und Bild), die die zweckgebundene Mittelverwendung belegt. Die Dokumentationen werden online veröffentlicht und in einer Best-Practice-Datenbank erfasst.

 

Last update: 28.12.2007
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